Scientology will Junger Union das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verbieten

Nach erfolgreichem Boykottaufruf der JU München gegen Scientology:
Scientology will Junger Union das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verbieten

München, den 28. September 2000. Nachdem der Boykottaufruf der Jungen Union München gegen das Bewerben von Scientology-Schriften von großem Erfolg gekennzeichnet war und Kündigungen erfolgten, lernte die JU München die Methoden von Scientology in den letzten Tagen genauer kennen. Neben dubiosen Anrufen und Einschüchterungsversuchen wurde ein Schriftsatz gegen die JU München vom Rechtsanwalt des Scientology Verlages versandt.

Dazu Münchens JU-Chef Joachim Haedke, MdL, wörtlich:
„Wir lassen uns unsere Meinung durch die fiesen Attacken der Scientologenbande nicht verbieten. Es freut mich sehr, daß durch die Kündigung die Ausbreitung dieses Gedankengutes eingedämmt wird. Diese Aktion zeigt deutlich, was Scientology von unserer Verfassung und insbesondere dem dort gewährleisteten Grundrecht auf Meinungsfreiheit hält: Gar nichts. Wir werden deshalb auch künftig gegen Scientology politisch vorgehen.“

Der anwaltliche Vertreter der JU München, RA Steffen Ufer von der Kanzlei Bossi + Ufer erklärt zur Rechtslage:
„Die von Scientology geltend gemachten Ansprüche sind rechtlich nicht haltbar.“


Joachim Haedke, 13 Oktober 2000.


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