Schwerpunkte Juli 2008

Letzte Plenarsitzung in dieser Legislaturperiode – wichtige
Gesetzesvorhaben verabschiedet

In der letzten Plenarsitzung dieser Legislaturperiode hat der Bayerische Landtag einige wichtige Gesetzesvorhaben zum Abschluss gebracht.
So hat der Landtag mit den Stimmen der CSU-Fraktion das neue Bayerische Versammlungsgesetz beschlossen, das zum 01. Oktober 2008 in Kraft treten wird. Das Versammlungsrecht ist bislang durch eine ganze Reihe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geprägt, an die das bisherige Bundesversammlungsgesetz, das aus dem Jahr 1953 stammt, nie angepasst wurde. Diese höchstrichterlichen Vorgaben setzt der Bayerische Landtag nun mit dem neuen Bayerischen Versammlungsgesetz um.
Im Mittelpunkt des neuen Gesetzes steht, die Handlungsmöglichkeiten gegenüber extremistischen Versammlungen zu verbessern. So können in Zukunft rechtsextremistische Versammlungen besser beschränkt oder verboten werden, die an historisch im Hinblick auf die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft besonders sensiblen Tagen und Orten stattfinden sollen. Gleiches gilt für solche Versammlungen, die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu billigen, verherrlichen, rechtfertigen oder verharmlosen drohen.
Aber auch linksextremistischen Versammlungen, die zunehmend durch ein militantes, aggressives Auftreten von Versammlungsteilnehmern, insbesondere sogenannter „schwarzer Blöcke“ geprägt sind, kann mit dem neuen Versammlungsgesetz wirksamer begegnet werden.

Mit der Verabschiedung des Änderungsgesetzes zum Behindertengleichstellungsgesetz hat der Bayerische Landtag die bisherige Befristung des Gesetzes aufgehoben; es gilt damit ab dem 01. August 2008 unbefristet. Außerdem wurde zur Verbesserung der Barrierefreiheit die Bayerische Bauordnung in mehrfacher Hinsicht geändert. Z.B. müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Aufzügen ein Drittel der Wohnungen barrierefrei erreichbar und dort auch wichtige Räumlichkeiten wie Bad und Küche barrierefrei nutzbar sein. Des Weiteren wird ein zweiter Handlauf auch in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, die nicht stufenlos erreichbar sind, vorgeschrieben.

Beschlossen wurde auch das neue Bayerische Rettungsdienstgesetz, das zum 01. Januar 2009 in Kraft treten wird. Damit wird es uns gelingen, die rettungsdienstliche Versorgung der bayerischen Bevölkerung auch in Zukunft sicherzustellen. Die inhaltlichen Neuregelungen betreffen u.a. die verbesserte Regelung des Notarztdienstes, die erstmalige Regelung des arztbegleiteten Patiententransports oder die Verbesserung der Rechtsgrundlagen für die Berg-, Höhlen- und Wasserrettung. Die bewährte Hilfsfrist von 12 Minuten (bzw. 15 Minuten im ländlichen Raum) wird beibehalten; sie wird aber nicht im Gesetz verankert, sondern – wie bisher – in der Ausführungsverordnung.

Des Weiteren hat der Bayerische Landtag auf Initiative der CSU-Fraktion eine Härtefallregelung bei der Zweitwohnungssteuer beschlossen. In das Kommunalabgabengesetz wurde eine Verpflichtung der Kommunen eingefügt, auf Antrag Zweitwohnungsinhaber von der Steuerpflicht zu befreien, wenn deren Summe der positiven Einkünfte im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 25.000 Euro (bei Ledigen) bzw. 33.000 Euro (bei Ehegatten) nicht überschritten hat. Damit werden in Zukunft zahlreiche Personen mit geringer finanzieller Leistungsfähigkeit wie z.B. Studenten, Auszubildende oder manche Berufspendler nicht mehr von der Zweitwohnungssteuer (die auch in Groß- und Universitätsstädten eingeführt wurde) erfasst.

Außerdem wurde mit den Stimmen der CSU-Fraktion auch das Bayerische Schulfinanzierungsgesetz geändert. Damit haben wir das Büchergeld abgeschafft und die Finanzierung der Lernmittel auf eine neue Grundlage gestellt. Die lernmittelfreien Schulbücher und Schulbuch ersetzenden digitalen Medien werden wieder ausschließlich durch die öffentliche Hand finanziert, wobei der staatliche Zuschuss aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung als Pro-Kopf-Pauschale je Schüler und Schuljahr und unterschiedlich hoch je nach Schulart bezahlt wird. Er beträgt bei einem ermittelten Bedarf von 18 Euro (an Grundschulen) und 40 Euro (an weiterführenden Schulen) 12 bzw. 26,67 Euro. Das Gesetz tritt zum 01. August 2008 in Kraft.

Schließlich hat der Bayerische Landtag das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs und Unterrichtswesen beschlossen. Im Mittelpunkt dieser Neuregelung, die zum 01.August 2008 in Kraft tritt, steht, dass Fachoberschule und Berufsoberschule unter dem Dach der neuen beruflichen Oberschule zusammengeführt werden.

Zusätzliche Bundesmittel für den Ausbau der Fernstraßen in Bayern

Nach der derzeitigen mittelfristigen Finanzplanung des Bundes sind im Jahr 2008 für Bayern 205,5 Mio. Euro für Bedarfsplanmaßnahmen im Fernstraßenbau vorgesehen, in den Jahren 2009 bis 2011 durchschnittlich nur noch jährlich 140 Mio. Euro.
Allein die Gesamtkosten für die als besonders vorrangig eingestuften Maßnahmen – der sechsspurige Ausbau der A 3 zwischen Nürnberg und Aschaffenburg bzw. zwischen Nürnberg und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg sowie der Ausbau der A 8 zwischen Ulm und Augsburg und zwischen München und der Landesgrenze zu Österreich – belaufen sich aber auf rund 3 Mrd. Euro. Hinzu kommt, dass neben den Ausbaustrecken auch wichtige Neubauprojekte beschleunigt werden müssen, wie beispielsweise die A 94 zwischen Forstinning und Passau.
Um diese verkehrspolitisch wichtigen Maßnahmen zeitnah zum Abschluss bringen zu können, haben wir vom Bund verlangt, ein Schwerpunktprogramm für herausragende Verkehrsachsen aufzulegen. In einem Dringlichkeitsantrag haben wir ein Nachholprogramm Westdeutschland für zusätzliche Mittel für den Ausbau der Fernstraßen auch in Bayern eingefordert, wobei die Investitionen vor allem den Ost-West-Verbindungen, die im Zuge der EU-Osterweiterung immer stärker vom Schwerlastverkehr genutzt werden, zugute kommen sollen.

Führen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr
mit Fahrerlaubnisklasse B erleichtern

Infolge der Neueinteilung der Fahrerlaubnisklassen, die aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben notwendig wurde, dürfen seit 01.01.1999 Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, technischen Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen nicht mehr mit der Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW-Führerschein) gesteuert werden; hierfür braucht es seitdem den neuen Feuerschein der Klasse C oder C 1 (für Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 gilt Bestandsschutz; sie haben also weiterhin das Recht, Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 Tonnen zu führen).
Betroffen von dieser Neuregelung sind insbesondere die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, zumal auch kleinere Feuerwehrfahrzeuge regelmäßig ein Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen aufweisen. So verfügt z.B. ein Großteil der neu beschafften Tragkraftspritzenfahrzeuge der Feuerwehr über eine tatsächliche Fahrzeugmasse von 3,8 Tonnen. Vergleichbares gilt auch für Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes.
Seit dem 01. Januar 2007 haben die Mitgliedsstaaten der EU aufgrund einer entsprechenden EU-Richtlinie die Möglichkeit, für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes Ausnahmeregelungen zu treffen. Die CSU-Fraktion ist der Auffassung, dass diese Regelung auch für Feuerwehren und Rettungsdienste gelten muss. Dabei halten wir eine Ausnahme bis zu einer Fahrzeugmasse von 4,25 Tonnen auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit für vertretbar, insbesondere weil bereits jetzt hinter einem Pkw mit 3,5 Tonnen ein Anhänger mit 750 kg mitgeführt werden darf.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass den genannten Einsatzkräften das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer Gesamtmasse von 4,25 Tonnen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B möglich ist.

Schienenanbindung des Flughafens München Franz-Josef-Strauß

Nachdem aufgrund einer massiven Kostenexplosion, die vom Freistaat Bayern allein nicht aufzufangen gewesen wäre, auf den Bau einer Transrapidverbindung vom Hauptbahnhof München zum Flughafen Franz-Josef-Strauß verzichtet werden musste, hat sich die CSU-Fraktion erneut mit der Verbesserung der Schienenanbindung des Flughafens befasst.
In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert zu prüfen, wie die verkehrliche Bewertung für den Knoten München unter Beachtung des Ziels einer umfassenden Analyse der möglichen verkehrlichen Lösungen beschleunigt werden kann. Dabei soll auch in den Blick genommen werden, ob der Bundesverkehrswegeplan Schiene punktuell aktualisiert und den neuen Gegebenheiten angepasst werden sollte.
In diesem Zusammenhang kommt es uns auch darauf an, wie die direkte, umsteigefreie und fernverkehrstaugliche Anbindung aller Landesteile, im Besonderen durch eine geeignete Verbindung der Strecke Regensburg-München zwischen Moosburg und Freising zum Flughafen, den Erdinger Ringschluss, die Walpertskirchner Spange und die Pasinger Kurve sichergestellt werden kann.

Ernährungsbezogene Gesundheitsförderung

Der CSU-Fraktion ist es ein Anliegen, dass die erfolgreichen Projekte zur ernährungsbezogenen Gesundheitsförderung an Schulen und Kindertageseinrichtungen (z.B. Tigerkids, Landfrauen machen Schule) schrittweise flächendeckend angeboten werden. Hierzu soll, wie wir in einem Antrag betont haben, eine dezentrale Organisationsstruktur auf Bezirksebene geschaffen werden, die die Umsetzung und Finanzierung koordiniert, damit Schulen und Kindertagesstätten die bestehenden Angebote auch tatsächlich nutzen können.
Ein entsprechendes Konzept soll bis zum Beginn des kommenden Schuljahres erstellt werden. Wir wollen, dass vorhandene Mittel der Gesundheitsinitiative für diese ernährungsbezogene Gesundheitsförderung eingesetzt werden und die Finanzierung des Konzepts im künftigen Doppelhaushalt Berücksichtigung findet.


Automatische Fortwirkung der Bestellung eines ersten Bürgermeisters zum Standesbeamten im Fall seiner Wiederwahl

Die Gemeinden können einen ihrer Bürgermeister zum Standesbeamten bestellen, auch wenn bestimmte Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, sofern sein Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird. Diese Bestellung erlischt nach derzeitiger Rechtslage allerdings spätestens mit Ablauf seiner Amtszeit. Im Falle seiner Wiederwahl ist also eine erneute Bestellung notwendig; bis zu deren Vornahme darf er Eheschließungen nicht vornehmen.
Die CSU-Fraktion ist der Auffassung, dass die Bestellung eines ersten Bürgermeisters zum Standesbeamten im Fall seiner Wiederwahl automatisch bis zur Entscheidung des Gemeinderats über die Erneuerung der Bestellung fortwirken soll. Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu ändern.

Keine Verschärfungen durch das Deutsche Umweltgesetzbuch

Derzeit wird auf Bundesebene ein Umweltgesetzbuch erarbeitet, mit dem das bestehende Umweltrecht zusammengeführt und harmonisiert sowie klarer, einfacher und transparenter ausgestaltet werden soll. Es soll zum 01. Januar 2010 in Kraft treten.
In diesem Zusammenhang haben wir in einem Antrag betont, dass bei der Einführung des Umweltgesetzbuchs nicht über eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht hinausgegangen werden darf. Großen Wert legen wir auch darauf, dass die bestehenden Umweltvorschriften nicht verschärft werden, z.B. in Bezug auf Gewässerrandstreifen, Ausgleichsregelungen oder Auflagen für Gülleanlagen. Schließlich sollen Genehmigungsfristen verkürzt, unnötige Doppelregelungen gestrichen und die Umsetzung europäischer Umweltrechtsakte in Deutschland vereinfacht werden.

Ausgleichsflächenregelung überprüfen

Ein weiterer Antrag hat die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Kompensationszwecke aus naturschutzrechtlichen Gründen zum Gegenstand.
Wir wollen, dass geprüft wird, inwieweit die Inanspruchnahme wertvoller Ackerflächen vermieden werden kann und anderweitige Umweltmaßnahmen anrechnungsfähig sind, z.B. Renaturierungsmaßnahmen, die Neuschaffung oder Verbesserung von Biotopen oder freiwillige Maßnahmen im Rahmen der Flurneuordnung. Darüber hinaus haben wir die Staatsregierung aufgefordert, dafür einzutreten, dass finanzielle Ersatzzahlungen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gleichgestellt werden.



Büro, 06 August 2008.


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