Schwerpunkte November: Länder in Eigenverantwortung für schuldenfreie Haushaltspolitik nehmen

Länder in Eigenverantwortung für schuldenfreie Haushaltspolitik nehmen



Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 19.Oktober 2006 die Klage des Landes Berlin auf zusätzliche Mittel aus dem Länderfinanzausgleich abgewiesen und damit dem grenzenlosen Schuldenmachen in Länderhaushalten im Vertrauen auf finanzielle Unterstützung durch finanzstärkere Länder eine klare Absage erteilt.

Die CSU-Fraktion hat diese Entscheidung in einem Dringlichkeitsantrag begrüßt. Wir sehen darin eine Bestätigung für die vorbildliche, seit Jahren auf Konsolidierung gerichtete Haushalts- und Finanzpolitik Bayerns und unseres bundesweit einmaligen Kurses eines Haushalts ohne Neuverschuldung ab 2006. Wir haben in dem Dringlichkeitsantrag betont, dass Bayern zu seiner solidarischen Verantwortung im Hinblick auf den Länderfinanzausgleich steht. Eine weitere Ausdehnung – Bayern war 2005 mit über 2,2 Milliarden Euro der größte Nettozahler – können wir den bayerischen Steuerzahlern jedoch nicht zumuten. Deshalb lehnen wir auch einen nationalen Entschuldungsfonds ab. Wir sind der Meinung, dass jedes Land die Folgen seiner Haushaltswirtschaft grundsätzlich selbst tragen muss.

In dem Dringlichkeitsantrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, auf Bundes- und Länderebene nachdrücklich auf den Abschluss eines nationalen Stabilitätspakts für Deutschland hinzuwirken. Dieser sollte klare Schuldenobergrenzen für die Länder und Sanktionen bei Nichteinhaltung der Stabilitätskriterien enthalten. Außerdem soll sich die Staatsregierung für eine Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern dahingehend einsetzen, dass der Grundsatz des ausgeglichenen Haushalts für alle öffentliche Haushalte verbindlich wird und sie damit auch langfristig auf eine solide Grundlage gestellt werden können.

Kindergeld unangetastet lassen



Auf Seiten der SPD werden derzeit Überlegungen angestellt, das Kindergeld künftig nicht anzuheben oder sogar zu kürzen, um damit anderweitige familienpolitische Maßnahmen – insbesondere ein beitragsfreies drittes Kindergartenjahr – zu finanzieren. Dies halten wir für falsch und sozial ungerecht.

Vom Kindergeld profitieren gerade gering verdienende Eltern, die nicht genug Einkommen haben, um die Steuerfreibeträge nutzen zu können. Eingriffe beim Kindergeld, denen verfassungsrechtlich ohnehin enge Grenzen gesetzt sind, würden daher gerade Familien mit geringeren Einkommen belasten.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass das Kindergeld auch künftig unangetastet bleibt. Gleichzeitig haben wir die Pläne der Bundesregierung begrüßt, die familienpolitischen Leistungen auf ihre Zielgenauigkeit und Effektivität hin zu überprüfen und auf der Grundlage der Ergebnisse die Familienförderung in Deutschland zu verbessern.


Teilnehmerentgelt neu gestalten – lokales und regionales Fernsehangebot in Bayern erhalten



Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zum Teilnehmerentgelt im Bayerischen Mediengesetz mit Urteil vom 26. Oktober 2005 für verfassungswidrig erklärt, da sie keine ausreichenden Vorkehrungen zur Sicherung der gleichgewichtigen Meinungsvielfalt in den geförderten Programmen vorsehen. Die Regelungen seien aber dennoch vorübergehend (bis 31.12.2008) weiterhin anwendbar.

Vor diesem Hintergrund haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem wir die zum 31. Dezember 2006 gesetzlich vorgesehene Absenkung des Teilnehmerentgelts von 0,45 Euro auf 0,30 Euro um ein Jahr aufgeschoben, aber gleichzeitig erklärt haben, bereits zum 01. Januar 2008 eine Nachfolgeregelung zu treffen, die den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.

Begleitend hierzu haben wir in einem Dringlichkeitsantrag die Eckpunkte formuliert, die bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung einer finanziellen Unterstützung der lokalen und regionalen bayerischen Fernsehlandschaft berücksichtigt werden sollen. Insbesondere geht es darum, dass die finanzielle Unterstützung der lokalen und regionalen Fernsehbetreiber die Sicherung der Meinungsvielfalt gewährleisten und die Vielfalt der Meinungen in den geförderten Angeboten gleichgewichtig zum Ausdruck kommen muss. Ferner soll genau geregelt sein, unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Zielsetzung Anbieter unterstützt werden.

Die Neuregelung soll bereits zum 01. Januar 2008 in Kraft treten und die verschiedenen Verbreitungswege (Kabel, terrestrisch, Satellit) gleichermaßen erfassen sowie wettbewerbsneutral sein. Dadurch würde die Basis für die Erhebung des Teilnehmerentgelts verbreitert werden mit der Folge, dass die individuelle Belastung in Zukunft geringer ausfällt als bisher. Schließlich haben wir in dem Dringlichkeitsantrag erklärt, dass für die Erfassung der anderen Verbreitungswege (terrestrisch, Satellit) ggf. ein späteres Wirksamwerden hinzunehmen ist, sollte sie sinnvoll erst mit der beabsichtigten Neuregelung der Rundfunkgebühren verbunden werden können.


Ladenöffnungszeiten in Bayern vorläufig beibehalten



Die Ladenöffnungszeiten berühren viele Menschen mit unterschiedlichen Interessenlagen. Dementsprechend gibt es zur aktuellen Debatte über eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten verschiedene Meinungen in unserem Land. Dies belegt auch eine aktuelle Forsa-Umfrage, wonach 51 Prozent der Menschen in Bayern mit der 20.00 Uhr-Regelung an Werktagen zufrieden sind, während sich 49 Prozent für eine Ausweitung aussprechen.

In der CSU-Fraktion hat sich dieses gleichgewichtige Meinungsspektrum widergespiegelt. Im Ergebnis haben wir uns am 08. November 2006 nach einer sehr ausführlichen Debatte dafür entschieden, die geltenden Ladenöffnungszeiten vorläufig beizubehalten. Wie wir in dieser Frage weiter vorgehen, haben wir in einem Dringlichkeitsantrag erklärt:

Zunächst sollen die Erfahrungen mit den teilweise unterschiedlichen Neuregelungen der Ladenöffnungszeiten in anderen Ländern sorgfältig beobachtet werden. Dabei wird insbesondere interessant sein, wie sich die Ladenöffnungsregelungen dort auf die Einkaufsgewohnheiten der Menschen, den Umsatz, die Zahl der Beschäftigten und deren Lebensumstände sowie auf die Wettbewerbssituation der Einzelhandelsbetriebe auswirken. Die Staatsregierung soll dem Landtag nach Vorliegen belastbarer Erfahrungen mit den geänderten Ladenöffnungszeiten in anderen Ländern einen Bericht vorlegen, der die angesprochenen Aspekte berücksichtigt. Auf dessen Grundlage sollen dann die weiteren Schlussfolgerungen für die Ladenöffnung in Bayern gezogen werden.

Eines steht für die CSU-Fraktion allerdings jetzt schon fest: Der Sonn- und Feiertagsschutz bleibt in Bayern auch künftig unangetastet!


Chancen der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft auch für Bayern nutzen



Zum 01. Januar 2007 übernimmt Deutschland die EU-Ratspräsident¬schaft. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Europaskepsis in einer Reihe von Mitgliedstaaten, die sich auch an den gescheiterten Referenden über die Europäische Verfassung in Frankreich und den Niederlanden gezeigt hat, ist die Ratspräsidentschaft eine Herausforderung, zugleich aber auch eine Chance, die es auch im Interesse Bayerns zu nutzen gilt.

In einem Dringlichkeitsantrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass verschiedene Bereiche der Europapolitik, die für unser Land von besonderer Bedeutung sind, Eingang in die Arbeit der Ratspräsidentschaft finden. Als einen Schwerpunkt haben wir dabei die Themen Bürokratieabbau und Subsidiarität genannt. Es ist für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die EU wesentlich, dass die EU dort, wo sie zuständig ist, Verwaltungsabläufe möglichst einfach gestaltet und dort, wo sie nicht zuständig ist, die Kompetenzen der Mitgliedstaaten strikt beachtet.

In dem Dringlichkeitsantrag haben wir auch betont, dass im Rahmen der Erweiterungspolitik die Aufnahmefähigkeit der EU stärker als bisher in den Mittelpunkt gerückt werden soll. Insbesondere müssen die Handlungsfähigkeit und die finanziellen Möglichkeiten der EU, der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt innerhalb der EU sowie ihre kulturelle Identität gewahrt bleiben. Konkret haben wir uns in diesem Zusammenhang gegen eine EU-Mit¬gliedschaft der Türkei ausgesprochen.

Ein wichtiges Anliegen ist uns weiter die EU-Energiepolitik. Deshalb haben wir uns in dem Dringlichkeitsantrag auch für eine europäische Debatte über die Vor- und Nachteile aller Energiequellen ausgesprochen. Die Entscheidung über den nationalen Energieträgermix muss aber weiterhin den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben.

Der Klimaschutz soll angesichts der Gefahr, dass durch eine zunehmende Konzen¬tration der Treibhausgase in der Atmosphäre mit der Folge eines weltweiten Anstiegs der Temperaturen das Weltklima schon bis Ende des Jahrhunderts eine kritische Grenze überschreiten könnte, ebenfalls ganz oben auf der Agenda der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft stehen. So haben wir in dem Dringlichkeitsantrag gefordert, dass die EU weltweit die Meinungsführerschaft beim Klimaschutz übernehmen und Problemlösungen vorantreiben muss. Zudem sollen die großen umwelttechnologischen Potentiale Europas weiterhin gezielt gefördert und das bestehende Klimaschutzabkommen von Kyoto über das Jahr 2012 hinaus weiterentwickelt werden.

Die CSU-Fraktion hält es des Weiteren für erforderlich, dass bereits während der Deutschen Ratspräsidentschaft damit begonnen wird, Grundsätze für die Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der EU seitens der Kommission zu erarbeiten. Die Einführung einer EU-Steuer lehnen wir kategorisch ab. Außerdem legen wir Wert darauf, dass die im Vertrag von Maastricht festgelegten Konvergenzkriterien vor Einführung des Euro in den neuen Mitgliedstaaten ohne Abstriche eingehalten werden.

Aus Sicht der CSU-Fraktion muss die Zusammenarbeit innerhalb der EU im Bereich der Justiz und der Inneren Sicherheit fortentwickelt werden. Hierzu gehört z. B., dass die nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten, etwa für DNA, Fingerabdrücke oder Kfz-Daten, den anderen Mitgliedstaaten zugänglich gemacht werden. Außerdem muss der Zugang der nationalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zu den bereits vorhandenen europäischen Informationssystemen verbessert werden. Dabei halten wir es aber für wesentlich, dass die Zusammenarbeit konsequent auf Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug konzentriert wird. Die Verantwortung für die Bekämpfung von Sicherheitsgefahren ohne grenzüberschreitenden Bezug muss weiterhin allein bei den Mitgliedstaaten verbleiben.

Im Zuge der 2003 beschlossenen EU-Agrarreform wurden die EU-Direkt¬zahlungen ab 2005 an die Einhaltung des landwirtschaftlichen Fachrechts gebunden (Cross Compliance). Das damit verbundene Kontroll- und Sanktionssystem hat sich in der Praxis als übermäßige bürokratische Belastung der Landwirte erwiesen. Hier müssen wir dringend zu Verbesserungen kommen. Außerdem haben wir uns in dem Dringlichkeitsantrag für eine größere Verantwortung der Länder bei der Ausgestaltung von Förderprogram¬men ausgesprochen, etwa im Hinblick auf die Schwerpunkte der ELER-Verordnung.

Schließlich hat die CSU-Fraktion im Zusammenhang mit der Realisierung des transeuropäischen Verkehrsnetzes die Schwerpunktsetzung der Kommission auf Vorhaben begrüßt, die dem Zusammenwachsen Europas in besonderer Weise dienen, wie z.B. die Strecken Berlin-München-Verona/Mai¬land-Neapel und Paris-Straßburg-Stutt¬gart-München-Wien-Bratislava.

Weitere Maßnahmen und Initiativen



Denkmalschutzrecht unangetastet lassen

Mit dem Gesetzentwurf für ein Modellkommunengesetz, der sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, zielt die Staatsregierung darauf ab, die landesrechtlichen Spielräume für die politisch Verantwortlichen vor Ort zu erweitern. Neben einer sofortigen und landesweiten Aufhebung zahlreicher Vorschriften des Landesrechts, durch die Kommunen belastet werden, enthält der Gesetzentwurf auch eine örtlich begrenzte und zeitlich befristete Erprobung einer Freistellung von 20 Modellkommunen von der Einhaltung bestimmter Rechtsvorschriften. Hierzu gehört auch eine Regelung im Bayerischen Denkmalschutzgesetz, wonach die Untere Denkmalschutzbehörde vor einer Entscheidung das Landesamt für Denkmalpflege hören soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Anhörung des Landesamts nur noch in das freie Ermessen der Unteren Denkmalschutzbehörde zu stellen.

In einem Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf hat die CSU-Fraktion diesen Passus aus dem Modellkommunengesetz wieder gestrichen. Es bleibt also bei der bisherigen Rechtslage: Die Anhörung des Landesamts für Denkmalpflege ist weiterhin als Soll-Vorschrift ausgestaltet.


Weiteren Ausbau der Ganztagesbetreuung an Schulen prüfen

In einem Antrag wurde die Staatsregierung aufgefordert zu prüfen, ob der weitere Ausbau der Ganztagesbetreuung an unseren Schulen mit einer angemessenen Eigenbeteiligung der Eltern möglich ist.


Mindestqualifikation für Gastwirte prüfen

Die Staatsregierung wurde aufgefordert zu prüfen, wie die Qualität im bayerischen Gaststättengewerbe gewährleistet bzw. verbessert werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden, durch welche Maßnahmen die Einstiegsqualifikation der Gastwirte gesteigert werden kann.


Sachgerechtere Gebührenfestsetzung für landwirtschaftliche Nebengebäude prüfen

Die Staatsregierung wurde aufgefordert zu prüfen, inwieweit bei der Veranlagung von landwirtschaftlichen Betriebs- und Nebengebäuden zur Grundgebühr bei Abfallgebührensystemen, in denen zwischen Grund- und Leistungsgebühr unterschieden wird, abweichend vom derzeit gültigen Kommunalabgabengesetz Befreiungen bzw. weitgehende Gebührenermäßigungen gestattet werden können. In einer neuen Regelung sollte die bezogen auf die Gebäudefläche erheblich geringere Hausmüllquote in der landwirtschaftlichen Urproduktion gegenüber anderen Gewerben Berücksichtigung finden.

Sekretariat, 11 Dezember 2006.


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