Haedke zufiredenund glücklich über den Erfolg in der Landtagsfraktion: Zusatzurlaub für Schichtdienstleistende bei Polizei und Justizvollzug

Auf Initiative des Innenarbeitskreises der CSU Landtagsfraktion gibt es künftig Zusatzurlaub für Schichtdienstleistende bei Polizei und Justizvollzug. Joachim Haedke, der Mitglied im Innenausschuss der Landtages ist war an der Gestaltung wesentlich beteiligt und erklärt: "Seit Jahren diskutieren wir intern über dieses Thema in unserem Arbeitskreis. Ich bin froh, dass es trotz aller Haushaltszwänge gelungen ist, nun eine tragfähige Lösung zu erarbeiten und die Zustimmung der Gesamtfraktion zu erhalten. Harte Arbeit im Schichtdienst ist einfach etwas anderes als Büroarbeit in normalen Dienstzeiten."

„Schichtdienstleistende bei Polizei und im Justizvollzug sind besonderen gesundheitlichen und familiären Belastungen ausgesetzt. Mehr als 17.000 von insgesamt rund 36.000 Polizeibeamten und rund 2.800 von 5.000 Justizvollzugsbeamten sind für unsere Sicherheit Tag und Nacht im Schichtdiensteinsatz. Die CSU-Fraktion und die bayerische Staatsregierung haben jetzt einen Weg gefunden, wie dieser die Gesundheit besonders belastende Schichtdienst durch freie Tage abgefedert werden kann. Wir werden die bisher maximal mögliche Anzahl der Zusatzurlaubstage von derzeit vier auf sechs erhöhen“, gab der Fraktionsvorsitzende der CSU-Landtagsfraktion, Joachim Hermann, heute bekannt.

Der Vorsitzende des Arbeitskreises für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, Dr. Jakob Kreidl, ergänzt: „Bereits jetzt können die Schichtdienstleistenden bei Polizei und Justizvollzug nach einer gewissen Anzahl an Nachtarbeit bis zu vier Tage Zusatzurlaub erhalten. In 2007 wird zu den bereits jetzt festgelegten vier Urlaubstagen ein weiterer Urlaubstag, in 2008 noch ein zweiter Urlaubstag gewährt. Mit dieser Neuregelung kommen wir einer wesentlichen Forderung der Polizeigewerkschaften entgegen.“

Nach der geltenden Rechtslage erhalten Beamte im Schichtdienst einen Zusatzurlaub zwischen einem und vier Tagen pro Jahr. Der maximale Zusatzurlaub wird – je nach Schichtdienstmodell – ab 450 bzw. 600 Stunden Nachtarbeit erreicht.



Landtagsfraktion / Büro Haedke, 18 Oktober 2006.


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