Infos zu den weiteren Abstimmungen neben der Landtagswahl am 21.9. (2 Verfassungsänderungen)

Informationen zur Wahl
am 21. September 2003

Änderungen der
Bayerischen Verfassung


Am 21. September findet zusammen mit der Landtagswahl auch ein Volksentscheid über zwei Gesetze zur Änderung der Bayerischen Verfassung statt. Dies ist ein gemeinsamer Vorschlag aller drei Fraktionen des Bayerischen Landtags.

Sie erhalten zwei Abstimmungsformulare auf denen jeweils verschiedene Themen zusammengefasst sind:


Erstes Änderungsgesetz

Für unsere Gemeinden, Städte und Landkreise ist von besonderer Bedeutung das Konnexitätsprinzip: Schaffung eines sehr weitreichenden strikten Konnexi-tätsprinzips, d.h. der Staat hat künftig Bestimmungen über die Deckung der Kos-ten zu treffen, wenn er den Kommunen eine Aufgabe überträgt, bzw. er muss verbleibende finanzielle Mehrbelastungen ausgleichen.


Die weiteren Regelungen betreffen die Arbeit des Landtags, insbesondere die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und der Staatsregierung.

Zweites Änderungsgesetz

- Wählbarkeitsalter: Absenkung von bisher 21 auf nunmehr 18 Jahre. Dies entspricht der Regelung wie für Bundestagswahlen und Wahlen in kommuna-le Gremien.

- Menschenwürde: Um die Bedeutung der Menschenwürde und den Schutz des Menschen angesichts der Entwicklungen in der Gentechnik und Medizin hervorzuheben, wird die Formulierung des Art. 1 des Grundgesetzes in Art. 100 der Bayerischen Verfassung übernommen.

- Kinderrechte: Es wird stärker herausgearbeitet, dass Kinder eigene Rechte haben und eigenständige Persönlichkeiten sind und nicht nur „Objekt der Er-ziehung“.




Büro, 10 September 2003.


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